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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit bei Recording-, Produktions- und weiteren Audioleistungen von Golden Plans Studio.

Stand: 22. Juli 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Recording, Musikproduktion, Editing, Vocal-Tuning, Mixing, Mastering, Podcast- und Sprachaufnahmen sowie sonstige Audioleistungen zwischen Golden Plans Studio GmbH , Storkower Straße 115, 10407 Berlin, Deutschland , und ihren Auftraggebern.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

Darstellungen von Leistungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Anfrage ausdrücklich bestätigen, ein individuelles Angebot angenommen wird, ein Termin verbindlich bestätigt wird oder wir mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnen.

Der konkrete Leistungsumfang, Produktionszeitraum, Preis, Zahlplan, Anzahl etwaiger Korrekturschleifen, Dateiformate und Liefertermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

3. Leistungen des Studios

Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach fachlichen und technischen Standards sowie unter Berücksichtigung der abgestimmten kreativen Zielsetzung. Künstlerische Bewertungen sind naturgemäß subjektiv. Ein bestimmter kommerzieller Erfolg, eine Platzierung, Reichweite, Veröffentlichung, Sendefähigkeit oder Akzeptanz durch Plattformen wird nicht geschuldet.

Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung nur die im Angebot ausdrücklich genannten Arbeitsschritte. Zusätzliche Aufnahmen, umfangreiche Editierungen, neue Arrangements, nachträgliche Stems, alternative Versionen oder weitere Revisionen können gesondert berechnet werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Texte, Noten, Referenzen, Projektdateien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass beteiligte Künstler, Sprecher und weitere Personen pünktlich erscheinen und vorbereitet sind.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte, Samples, Beats, Kompositionen, Texte, Marken, Bilder und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Auf Verlangen sind entsprechende Lizenzen oder Einwilligungen nachzuweisen.

5. Termine, Verspätungen und Ausfall

Studiotermine werden verbindlich reserviert. Verspätungen des Auftraggebers oder seiner Mitwirkenden verkürzen grundsätzlich die verfügbare Sessionzeit, sofern eine Verlängerung wegen nachfolgender Termine oder organisatorischer Gründe nicht möglich ist.

Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden, können vereinbarte Ausfall- oder Stornokosten berechnet werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Angebot oder der Terminbestätigung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Müssen wir einen Termin aus wichtigen Gründen absagen, bieten wir nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelungen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Wir können bei umfangreichen Projekten angemessene Vorschüsse, Teilzahlungen oder eine vollständige Zahlung vor Herausgabe finaler Dateien verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

7. Korrekturen, Abnahme und Freigabe

Der Auftraggeber prüft Zwischenstände und Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist und teilt Änderungswünsche möglichst gebündelt, eindeutig und nachvollziehbar mit. Die im Angebot enthaltene Anzahl von Korrekturschleifen ist einzuhalten. Darüber hinausgehende Änderungen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten kreativen Konzepts können zusätzlich berechnet werden.

Ein Werk gilt als freigegeben, wenn der Auftraggeber die Freigabe erklärt, die finalen Dateien zur Veröffentlichung verwendet oder trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Prüffrist keine wesentlichen, konkret bezeichneten Mängel mitteilt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

8. Lieferung und Dateiaufbewahrung

Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten, regelmäßig durch digitale Bereitstellung. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche oder technischer Probleme außerhalb unseres Einflussbereichs verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Eine dauerhafte Archivierung von Rohaufnahmen, Sessions, Projektdateien, Stems oder finalen Dateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, übergebene Dateien unverzüglich zu sichern. Nach Abschluss des Projekts können Arbeitsdateien nach einer angemessenen Frist gelöscht werden.

9. Nutzungsrechte und Rechte an Arbeitsergebnissen

Die Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und setzt grundsätzlich die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung voraus. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Arbeitsergebnisse nur zu Prüf- und Freigabezwecken verwendet werden.

Urheber- und Leistungsschutzrechte an eingebrachten Werken, Aufnahmen, Kompositionen, Texten, Produktionen und sonstigen Leistungen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Herausgabe offener Projektdateien, Presets, Session-Templates, interner Bearbeitungsketten oder Produktionsmethoden ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Referenznennung

Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers, die Verwendung von Namen, Logos, Bildmaterial, Audioausschnitten oder Projektdaten zu Referenzzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder einer entsprechenden Einwilligung. Vertrauliche und unveröffentlichte Inhalte werden nicht ohne Berechtigung veröffentlicht.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte technische, wirtschaftliche, kreative und persönliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden, vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten und erforderliche Weitergaben an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater oder Dienstleister bleiben unberührt.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber hat erkennbare technische Mängel möglichst zeitnah und konkret zu beschreiben. Rein subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn das Ergebnis der vereinbarten Leistungsbeschreibung und den freigegebenen Zwischenständen entspricht.

13. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

14. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Strom- oder Netzausfälle, Ausfall zentraler Infrastruktur, Arbeitskämpfe, Epidemien oder vergleichbare Ereignisse gehören. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich und bemüht sich um eine angemessene Lösung.

15. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung . Die Cookie-Nutzung wird in der Cookie-Richtlinie erläutert.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht. Verbraucher können sich unabhängig davon mit Fragen oder Beschwerden direkt an uns wenden.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18. Kontakt

Golden Plans Studio GmbH Storkower Straße 115, 10407 Berlin, Deutschland Telefon: +49 30 6293 1847 E-Mail: info@goldenplansstudio.com
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